Bemerkenswerte Verfügungen für die Schulen teilt ein Berliner Blatt mit. Für die ärztliche Untersuchung von Schulkindern in der Schule sind folgende bemerkenswerte Bestimmungen erlassen worden: Untersuchungen, bei denen eine Entblößung des Körpers geboten ist, dürfen nur hinter einer Spanischen Wand vorgenommen werden, so daß das untersuchte Kind den Blicken der anderen entzogen ist. Mädchen dürfen nie in Anwesenheit einer männlichen Lehrkraft untersucht werden. Außerdem ist bei solchen Untersuchungen stets die Zustimmung der Eltern einzuholen. – Die ministerielle Verfügung über Jugendfürsorge gedenkt auch der Gemeindeschulen. Um den Einfluß auf die entlassene Schuljugend nicht zu verlieren, sollen im Anschluß an die bestehenden Gemeindeschulen Jugendklubs gegründet werden. Diese Klubs werden nach Erledigung der notwendigen pädagogischen Konferenzen schon in allernächster Zeit ins Leben treten. Zu den Tagungen der Vereinigungen werden auch Vertreter des Lehrerkollegiums Vorträge übernehmen.
Die Einwohnerzahl der Stadt Guben bei der Volkszählung am 1. Dezember 1910 betrug nach dem vorläufigen Ergebnis der Nachprüfung durch das kgl. preußische Statistische Landesamt 38 485
(17 678 männliche und 20 807 weibliche). An Wohnhäusern wurden 2781 bewohnte und 70 unbewohnte gezählt. Haushaltungen waren 10 278, Anstalten 42 vorhanden.