2. Juni 1917

Ausgabe von Sohlenleder für die minderbemittelte Bevölkerung. Von der städtischen Verwaltung wird uns geschrieben: Um auch denjenigen Personen, die bisher aus irgend welchen Gründen an den bekanntgegebenen Terminen vor dem Recht zur Einlösung der grünen Schuhsohlenanweisung keinen Gebrauch gemacht haben, die Möglichkeit zu gewähren, das Versäumnis nachzuholen, wird am Montag und Dienstag der kommenden Woche noch einmal Sohlenleder verteilt. Am Montag sind die Inhaber der bisher nicht eingelösten grünen Schuhsohlenanweisung von 1-800 an der Reihe, während am Dienstag die Inhaber der bisher nicht eingelösten Anweisung von 801 bis zum Schluß herangekommen. Wer auch bei dieser Gelegenheit seine Bezugsberechtigung nicht ausübt, geht seines Rechts verlustig und wird nicht mehr bedacht. Alles nähere ergibt die im Anzeigenteil enthaltene Bekanntmachung des Magistrats.