2. März 1918

Die Gasherstellung gefährdet!
Wie wir hören, ist die Gaskohlenzufuhr, trotz aller Bemühungen des Kohlenkommissars, wieder so ungenügend, daß für die Aufrechterhaltung des Betriebes der hiesigen Gasanstalt das Schlimmste zu befürchten ist. Es ist von uns schon wiederholt darauf aufmerksam gemacht worden, daß es Pflicht eines Jeden ist, durch äußerste Sparsamkeit beim Gasverbrauch auch hier das Durchhalten zu ermöglichen und die Verordnung des Reichskommissars über die Sicherstellung des Gasanstaltsbetriebes auf das Genauste zu befolgen. Trotz aller Bitten und Ermahnungen gibt es aber leider immer noch Leute, die sich um die genannte Verordnung wenig zu bekümmern scheinen, oder die Befolgung der erlassenen Vorschriften lediglich ihren Dienstboten überlassen. Der hiesige Vertrauensmann hat bis jetzt äußerste Rücksicht walten lassen. Unter den heutigen Umständen müssen sich aber alle, die gegen die Verordnung über die Einschränkung des Gasverbrauches verstoßen, auf Zahlung hoher Bußgelder gefaßt machen. Außerdem laufen die Zuwiderhandelnden Gefahr, daß ihnen die Gaszuführung gänzlich abgesperrt wird.