Beheizung von Kirchen und Schulräumen. Zur Verhinderung von Wärmeverlusten und damit zur Ersparung von Brennstoffen bei der Beheizung von Kirchen, Schulräumen und Dienstwohnungen erteilt die Kgl. Regierung, Abteilung für Kirchen und Schulwesen, angesichts der Kohlennot Anregungen, die von den zuständigen Stellen zu beachten sind und in denen es u.a. heißt: Bei Kirchen ist, sofern deren Beheizung überhaupt im Laufe des Winters betrieben werden kann, auf dichten Abschluß an Decken, Fenstern und Türen sorgfältig zu achten. - Bei Schulen ist zu erwägen, ob nicht durch Zusammenlegen zweier Schulen, von denen die eine vormittags, die andere nachmittags Unterricht erteilt, ein Schulhaus ganz ohne Beheizung belassen werden könnte. - Bei Zentralheizungen müssten die nicht zur Wärmeabgabe bestimmten Rohrleitungen besonders gegen Wärmeverluste geschützt sein. Unter Umständen ist nachträgliches Umwickeln mit Stoffen beliebiger Art geraten. Für die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Räume genügen 18 °C statt der sonst üblichen 20 °C. Heizkörper in Festsaal, Turnhalle und Sammlungsräumen, z.T. auch in den Fluren, werden ohne erhebliche Unzuträglichkeiten ganz oder z.T. gesperrt werden können, soweit die Frostgefahr die Absperrung zuläßt. Bei Warmwasserheizungsanlagen sind die abgesperrten Heizstränge jedenfalls zu entleeren und abzuflanschen.. Bei Außentemperaturen unter + 5° sollte man aus fälschlichen Sparsamkeitsabsichten den Heizbetrieb über Nacht nicht ganz einstellen, weil das Hochheizen am anderen Morgen unverhältnismäßig viel Brennstoff erfordert.