3. Juli 1901

Die Theilnehmer der hiesigen Fernsprecheinrichtung sind zum Sprechverkehr mit Kunzendorf (Niederlausitz) und Petersdorf (Kreis Lebus) zugelassen worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Dreiminutengespräch beträgt nach Kunzendorf 25 Pfennig und nach Petersdorf 50 Pfennig.

 

Als gefunden wurde gestern der Polizei eine Wurst und ein Tuch mit Kirschen übergeben. Wenn der Eigenthümer die Sachen nicht schleunigst abholt, werden sie natürlich ungenießbar.