5. Januar 1915

Erläuterungen zur Herstellung kartoffelhaltigen Brotes hat der Minister für Handel und Gewerbe den Handelskammern und durch Vermittlung der Innungsaufsichtsbehörden den Bäcker-Innungen zugehen lassen. Dabei sei nochmals darauf hingewiesen, daß es sich um eine Angelegenheit von größter Bedeutung handelt. Jeder Bäcker erwirbt sich ein Verdienst um das Vaterland, wenn er durch möglichst umfangreiche Verwendung von Kartoffeln für die Brotbereitung dazu beiträgt, daß unsere Getreidevorräte bis zur nächsten Ernte ausreichen. Wenn mit den Erläuterungen die Beseitigung etwaiger backtechnischer Schwierigkeiten und dadurch auch eine weitere Verbreitung des „K“-Brotes erreicht werden soll, wird es nötig sein, daß die Bäcker-Innungen jedem Mitgliede wenigstens ein Stück der Erläuterungen übersenden und in den nächsten Vorstandssitzungen und Innungsversammlungen deren Inhalt erläutern und dabei die Mitglieder veranlassen, auch ihre Erfahrungen im Einzelfalle gegenseitig auszutauschen. Auch eine Veröffentlichung in den Fachzeitschriften wird sich empfehlen.