6. Dezember 1902

In letzter Zeit ist es verschiedendlich vorgekommen, daß namentlich in unbewohnten Fabrikgebäuden und auf Neubauten durch Straßentunnels Fensterscheiben eingeworfen worden sind. Besonders ist dies in der Straupitzerstraße der Fall gewesen. Wir machen darauf aufmerksam, daß nicht nur Geldstrafen, sondern unter Umständen auch Gefängnißstrafen dafür verhängt werden können. Eine tüchtige Tracht Prügel beim Ertappen auf frischer That  wäre allerdings für derartige Rohheiten am meisten angebracht. Im Uebrigen sind wir auch gern bereit, falls uns Angaben über die Personen gemacht werden, deren Namen hier zu veröffentlichen.