Milchfälschung! In der letzten Sitzung des Schöffengerichtes wurde schon wieder einmal eine Milchfälscherin – die Ehefrau eines Gemeindevorstehers aus der Umgegend - zu einer Geldstrafe von 50 M verurteilt. Nach dem Gutachten des Schlachthofdirektors Burggraf hier hatte sie die Abendmilch erheblich abgerahmt und diese Magermilch der frisch gemolkenen Morgenmilch zugesetzt und damit auch die sonst gute Morgenmilch in ihrer Qualität erheblich verschlechtert. Das abgeschöpfte Fett der Abendmilch hatte sie für sich behalten, im Hause verwendet und zu Butter verarbeitet. Von dem vorhandenen Milchgemisch lieferte sie dann die eine Hälfte als Abendmilch und die andere Hälfte als Morgenmilch an eine hiesige Milchhandlung und brachte so diese in die Gefahr einer unreellen Geschäftsführung, da sie die Milch als Vollmilch guter Beschaffenheit ablieferte. Für eine Wiederholung ihrer unreellen Handlungsweise wurde der Frau Gefängnisstrafe in Aussicht gestellt, da durch solche in der Säuerung vorgeschrittene Milch insbesondere Kinder in Gefahr von Magen- und Darmkrankheiten gebracht werden.