7. Oktober 1905

Rauchende Frauen auf der Eisenbahn. Neuerdings ist wieder die Streitfrage aufgetaucht, wie rauchende Damen im Eisenhahnverkehr zu behandeln seien, da § 18 der Verkehrsordnung das Rauchen in den Nichtraucher- und Frauenabteilungen (selbst mit Zustimmung der Mitrei-senden) verbietet. Man spricht schon davon, daß die Eisenbahnverwaltungen wohl bald erwä-gen müßten, ob sich die Einführung von "Damenabteilen für Raucherinnen" empfehlen wür-de. Daran ist, wie eisenbahnseitig erklärt wird, gar nicht zu denken. Vor der Hand gilt das Rauchen noch als eine auschließlich männliche Gewohnheit; die Frauenabteile sind aber nur für solche Damen eingerichtet worden, welche nicht mit Männern und nicht mit Rauchern zusammen reisen wollen. Diejenigen Damen also, welche jene männliche Gepflogenheit an-genommen haben und darauf im Koupee nicht verzichten wollen, gehören in das Raucherab-teil, wo sie für ihre Passion wohl auch das nötige Verständnis finden dürften.