Das hiesige städtische Wasserwerk gibt bei der jetzigen starken Inanspruchnahme einen erfreulichen Beweis seiner Leistungsfähigkeit. Es zeigt sich allen Ansprüchen gewachsen. Der Grundwasserspiegel hat sich verhältnismäßig wenig gesenkt, etwa 40 Zentimeter. Das Werk besteht seit 1897 und fördert pro Jahr etwa 500 000 Kubikmeter Wasser für hauswirtschaftliche und gewerbliche Zwecke. Im dürren Jahre 1904 betrug die höchste Tagesleistung in 20 Betriebsstunden 3920 Kubikmeter. Das Straßenrohrnetz hat eine Gesamtlänge von etwa 50 Kilometer. Die Wasserversorgung des bergigen Stadtgebietes erfolgt durchzwei Druckzonen; der Hochbehälter der ersten Zone liegt 25 Meter über dem Marktplatz und hält 1240 Kubikmeter, der zweite liegt 51 Meter hoch und hält 470 Kubikmeter.
Jugendlichen Personen im Alter bis zu 16 Jahren ist der Besuch von Schankstätten und öffentlichen Tanzlustbarkeiten nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Nach einer Verfügung des Oberpräsidenten vom 18. Juli d. J. sind jugendliche Personen, die sich der Uebertretung der erwähnten Bestimmung schuldig machen, in Strafe zu nehmen; außerdem machen sich die Inhaber der betreffenden Schankstätten sowie die Veranstalter der Tanzlustbarkeiten strafbar, wenn sie den Aufenthalt jugendlicher Personen dulden. Nach den bisher geltenden Bestimmungen waren die Wirte nur allein für die Uebertretung haftbar.