Kantinenbetrieb in den Gefangenenlagern. Nach neuerdings erlassenen neuen Bestimmungen über den Kantinenbetrieb in den Gefangenenlagern soll, wie der „Lok.-Anz.“ schreibt, den Gefangenen jede Gelegenheit, ihre Neigungen zu verfeinerter Lebensweise zu befriedigen, scharf unterbunden werden. Deshalb ist nur der Vertrieb einfacher Nahrungsmittel und von Verbrauchsgegenständen zugelassen, die zur notwendigen Körperpflege, zur Reinigung und Instandhaltung sowie zur Ergänzung der Bekleidung und Wäsche dienen. Genußmittel, wozu auch Kuchen, Zucker, Zuckerwerk, Kakao und Schokolade gehören, sind unbedingt auszuschalten. Damit werden dem angesichts der menschlich unwürdigen Behandlung, die unsere in feindliche Gefangenschaft geratenen Heeresangehörigen zum Teil zu erdulden haben, durchaus berechtigten Empfinden weiter Volkskreise Rechnung tragen.
Das Kartenlegen, Zukunftsdeuten und Gesundbeten ist durch Bestimmung der Militärbehörden unter strenge Strafe gestellt. Jetzt ist eine Gesundbeterin, die zahlreiche arme Frauen in München und Augsburg bei der Ausübung ihres Gewerbes um ihr Letztes bestohlen und betrogen hatte, von dem Schwurgericht in Augsburg zu drei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus und 300 M. Geldstrafe verurteilt worden.