Einführung Dauerbescheide für Steuern und Gebühren ab 2026

Gubener Rathausplatz | Stadt Guben

Guben, 09. Januar 2026: Einführung von Dauerbescheiden für Steuern ab dem Jahr 2026

 

Die Stadt Guben ist angehalten, wirtschaftlich zu arbeiten und verantwortungsvoll mit den Steuergeldern der Einwohner Gubens umzugehen. Um zukünftig Porto-, Papier- und Druckkosten zu minimieren, hat sich die Stadt Guben dazu entschlossen, Dauerbescheide für Steuern und Gebühren ab dem Jahr 2026 einzuführen.


Was bedeutet das?
Alle Bürger, die bisher jährlich ihre Steuerbescheide erhalten haben, erhalten im Jahr 2026 einen Bescheid, der dann solange gilt, bis Änderungen durch zum Beispiel Verkauf oder Kauf von Grundstücken, Eigentümerwechsel oder Hebesatzanpassungen erfolgen. Die auf Ihrem Bescheid abgedruckten Fälligkeiten gelten auch in den Folgejahren weiter (Zahlungen i.d.R. zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres oder zu den Fälligkeiten, die auf Ihrem Bescheid stehen). Dies wird auf den Bescheiden nochmal ausdrücklich erwähnt und erläutert.


Die Stadt Guben empfiehlt, damit die Durchführung von Zahlungen nicht vergessen wird, der Stadt Guben ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Somit werden fällige Beträge immer rechtzeitig abgebucht. Dieses Formular finden Sie hier: Formular_SEPA_Mandat


Bestehende Daueraufträge bei Kreditinstituten sind bei jeder Änderung durch Sie anzupassen.


Da Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren, aber auch Gewässer- und Unterhaltungsverbandsgebühren häufiger durch Satzungsanpassungen neu kalkuliert und festgesetzt werden, werden künftig von der Grundsteuer separate Bescheide für diese Gebühren erstellt.


Der Umstellungsprozess wird leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte wundern Sie sich daher nicht, dass nur Ihre Steuerbescheide im Januar zugestellt werden. Die Gebührenbescheide sollen im Monat März versandt werden, sofern der Umstellungsprozess ohne Probleme verläuft.


Kontakt bei Rückfragen:

Sprechzeiten:

  • Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Telefon: 03561 / 6871-1221 oder -1222

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