Laura Lehmann

Laura Lehmann

Montag, 18 Januar 2021 10:36

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, AM 15, A1, A2, A, B (bis 3,5 t), BE, L, und T beizufügen

  • Antrag
  • Informationsschreiben der Führerscheinstelle
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Nachweis 1. Hilfe
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Führungszeugnis der Belegart „0“ im Service-Center beantragen
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1 (bis 7,5 t), C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE beizufügen:

  • Antrag
  • Informationsschreiben der Behörde
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Nachweis 1. Hilfe
  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) und allgemein medizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis der Belegart „0“ im Service-Center beantragen
  • Bei den D-Klassen: Reaktionstest
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass

Gebühren: Laut dem Informationsschreiben der Führerscheinstelle 149,40 EURO oder 209,40 EURO.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf BF 17 mitzubringen:      

  • Antrag mit Angaben der Fahrschule
  • Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 Jahre
  • Anlage zur Begleitperson Teil I
  • Anlage zur Begleitperson Teil II
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbildbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Schulung in Erster Hilfe
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass und Führerschein aller Begleitpersonen
  • Erklärung zur Führerscheinbestellung bzw. zum Führerscheinversand

Hinweis:     

  • Ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges mit 17 Jahren kann ausschließlich für die Klassen B und BE gestellt werden.
  • Sollte gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse (z. B.) A1 gestellt werden, so ist dies gemeinsam mit dem Antrag auf BF 17 möglich (nur 1 Antragsformular notwendig – aber bei Erklärung zur Übersendung des Führerscheins Angabe notwendig, ob 1 oder 2 Führerscheine angefertigt werden sollen)
  • Sollte der Antragsteller 2 Führerscheine begehren, so kann nur der 1. Führerschein per Post übersandt werden. Der 2. ist in der Fahrerlaubnisbehörde bzw. im Service-Center abzuholen!
Gebühren: 49,80 EURO mit einer Begleitperson
                  54,90 EURO mit zwei Begleitpersonen
                  60,00 EURO mit drei Begleitpersonen
                  65,10 EURO mit vier Begleitpersonen
Montag, 18 Januar 2021 10:31

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Umstellung mitzubringen:

  • Antrag
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie und Original Führerschein
  • Kopie und Original Dienstführerschein und Angaben der Dienststelle (Adresse) der Bundeswehr
Gebühren: 44,70 EURO mit Probe
                  43,90 EURO ohne Probe

Folgende Unterlagen sind dem Antrag wegen Namensänderung des EU-Führerscheins beizufügen bzw. mitzubringen:

  • Antrag
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie und Original Personalausweis
  • Kopie und Original Führerschein
Gebühren: 10,00 EURO mit Befristung 15 Jahre
                  25,30 EURO ohne Befristung

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Umstellung mitzubringen:

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie und Original Führerschein

Gebühren: 25,30 EURO

Folgende Unterlagen sind dem Antrag zur Verlängerung Klasse C1, C, C1E und CE mitzubringen:

  • Antrag
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie und Original Führerschein
  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Allgemein medizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • ggf. Weiterbildung Berufskraftfahrerqualifikation

Gebühren: 43,90 EURO mit BKrFQG (95) 72,50 EURO


Montag, 18 Januar 2021 10:06

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Folgende Unterlagen sind dem Antrag für Klassen A1, A, B, BE, AM, L und T mitzubringen:

  • Antrag mit Angabe der Fahrschule
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis 1.Hilfe
  • Erklärung zur Führerscheinbestellung bzw. Führerscheinversand

Gebühren: 45,90 Euro zzgl. der Versandgebühren 5,10 Euro Direktversand (durch Bundesdruckerei) oder 3,00 Euro bei Versand durch die Führerscheinstelle                

Folgende Unterlagen sind dem Antrag für Klassen C1, C, C1E und CE mitzubringen:

  • Antrag mit Angabe der Fahrschule (Name des Inhabers und Anschrift)
  • ein aktuelle biometrisches Lichtbild
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Allgemein medizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis 1. Hilfe
  • Ggfs. Nachweis Berufskraftfahrerqualifikation
  • Erklärung zur Führerscheinbestellung bzw. Führerscheinversand

Gebühren: 43,90 Euro zzgl. der Versandgebühren 5,10 Euro Direktversand (durch Bundesdruckerei) oder 3,00 Euro bei Versand durch die Führerscheinstelle      

Folgende Unterlagen sind dem Antrag für Klassen D1, D, D1E und DE mitzubringen:

  • Antrag mit Angabe der Fahrschule (Name des Inhabers und Anschrift)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Allgemein medizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis 1. Hilfe
  • Reaktionstest (bei Antragsstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Ggfs. Nachweis Berufskraftfahrerqualifikation
  • Erklärung zur Führerscheinbestellung bzw. Führerscheinversand

Gebühren: 43,90 Euro zzgl. der Versandgebühren 5,10 Euro Direktversand (durch Bundesdruckerei) oder 3,00 Euro bei Versand durch die Führerscheinstelle

Ansprechpartner: (03561) 6871-1084 bzw. -1085

Montag, 18 Januar 2021 09:51

Reisepass

Der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Eine Verlängerung des Passes ist nicht möglich. Für Vielreisende kann die Ausstellung eines 48seitigen Reisepasses beantragt werden. Die Herstellung des Reisepasses erfolgt zentral in der Bundesdruckerei. Die Ausstellung eines Express-Passes ist kurzfristig möglich der Verlust- bzw. das Widerauffinden des Reisepasses ist umgehend persönlich im Service-Center anzuzeigen. Vorhandene Dokumente (alter Personalausweis oder Reisepass) bitte bei der Abholung vorlegen. Der Reisepass ist 10 Jahre bzw 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben gültig. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie unter www.auswaertigesamt.de

Notwendige Unterlagen

  • Bei Erstbeantragung ist das Original der Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Eheurkunde oder Einbürgerungsurkunde, ggf. Namensänderungsurkunde mitzubringen
  • soweit vorhanden der bisherige Personalausweis, Kinderreisepass, Reisepass (auch abgelaufene Dokumente)
  • ein aktuelles digitales Lichtbild
  • eine Antragstellung unter 18 Jahre immer in Begleitung eines Sorgeberechtigten und die Zustimmungserklärung des weiteren Sorgeberechtigten + Personaldokument (Kopie)
  • Kinder und Jugendliche müssen bei der Antragstellung zugegen sein!
  • Der Antragsteller muss persönlich zur Beantragung des Dokuments erscheinen.

Gebühren

  •   37,50 €  32seitiger Reisepass (Antragsteller ist noch nicht 24 Jahre alt)
  •   70,00 €  32seitiger Reisepass
  •   59,50 €  48seitiger Reisepass (Antragsteller ist noch nicht 24 Jahre alt)
  •   82,00 €  48seitiger Reisepass
  •   69,50 €  32seitiger Express Reisepass (Antragsteller ist noch nicht 24 Jahre alt)
  •   92,00 €  32seitiger Express Reisepass
  •   91,50 €  48seitiger Express Reisepass (Antragsteller ist noch nicht 24 Jahre alt)
  • 114,00 €  48seitiger Express Reisepass

Telefonischer Service-Center der Bundesdruckerei: Montag bis Freitag 07:00 bis 20:00 Uhr unter 0180 133 3333

Montag, 18 Januar 2021 09:49

Personalausweis und Pässe

Ansprechpartner: (03561) 6871-1084 bzw. -1085
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat informiert hier über die Ausweispflicht und die Gültigkeit von Pässen.
 

Hinweise:

  • der Antragsteller muss persönlich im Service-Center vorsprechen
  • eine Verlängerung des Dokumentes ist nicht möglich
  • die Herstellung des elektronischen Personalausweises erfolgt zentral in der Bundesdruckerei
  • bei der Beantragung erhält der Antragssteller den notwenigen PIN-Brief durch die Behörde direkt ausgehändigt
  • die Abholung des Personalausweises durch eine bevollmächtigte Person ist möglich
  • bei der Abholung kann die Transport - PIN (PIN - Brief) in eine persönliche PIN gebührenfrei geändert werden, bei Abholung mit Vollmacht ist das Ändern der PIN nicht möglich
  • die PIN kann im Service-Center oder selbständig per Ausweis-App geändert werden
  • vorhandene Dokumente (alter Personalausweis oder Reisepass) sind bei der Abholung vorzulegen
  • für Personen die nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Guben wohnen ist eine Antragstellung auch möglich (vorher informieren, längere Bearbeitungszeit, höhere Gebühren, ggf. zusätzliche Nachweise)
  • der Verlust- bzw. das Widerauffinden des Personalausweises ist umgehend persönlich im Service-Center anzuzeigen
  • die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten
  • für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist

 Notwendige Unterlagen

  • ein aktuelles digitales Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei minderjährige Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist und mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten (bei unverheiratete Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht ist die Sorgerechtserklärung vorzulegen)
  • bei Erstbeantragung mit Geburtsurkunde
  • bei Namensänderung mit Nachweis der Änderung

Gebühren

  • Antragsteller ab 24 Jahre: 37,00 €
  • Antragsteller unter 24 Jahre: 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Direktversand Personalausweis/Reisepass

Mit der Option Direktversand direkte Lieferung nach Hause möglich!
 
Information
Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persön­lich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sen­dung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Aus­weisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
 
Wissenswertes  
Bei Personalausweisen & eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.
Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments un­gültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweis­dokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Woh­nungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
Bewohnerinnen aus Büsingen (Hochrhein) und Helgoland können den Direktversand-Service nicht nutzen.
Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten*)) abholen.
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Di­rektversand nicht möglich.
Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht mög­lich.
 
Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweisdokument nicht zugestellt werden, ist als Rücksende-Adresse immer die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorgesehen.
Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst aus­schließlich die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweise zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet er alte Aus­weisdokumente.
Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adres­saten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungs­befugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direkt­versands nicht berücksichtigt werden.
Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfü­gung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbst­gewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.

 

Montag, 18 Januar 2021 09:43

Darlehensmakler

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Notwendige Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO)
  • Auskunft des Insolvenzgerichtes, ob Verfahrenseröffnung vorliegt
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug

Die persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit (§ 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO),
  • geordnete Vermögensverhältnisse (§ 34c Abs. 2 Nr. 2 GewO),
    müssen vom Antragsteller bzw. seinen gesetzlichen Vertretern erfüllt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO
 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

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