Profile der Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027

Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2026/2027

Nach dem Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September des Jahres 2026 das sechste Lebensjahr vollenden (geboren 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land Brandenburg haben, mit dem 1. August 2026 die Schulpflicht. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In der Stadt Guben können die Eltern ihre Lernanfänger in zwei Grundschulen anmelden:

  • Friedensschule Grundschule, Schulstraße 4, 03172 Guben
  • Corona-Schröter-Grundschule, Corona-Schröter-Straße 25, 03172 Guben

Die Anmeldetermine in beiden Grundschulen für die Lernanfänger des Schuljahres 2026/2027 sind wie folgt organisiert:

  • Friedensschule Grundschule: 18.11. / 19.11. / 20.11.2025
Terminvereinbarung in der Zeit vom 10.11.2025 bis 14.11.2025,
telefonisch unter Tel. 03561 / 2598 oder online über schulportal.brandenburg.de (Antragsverfahren/ Ü1)
Tag der offenen Tür: Mittwoch 12.11.2025 von 16:00 bis 18:00 Uhr
  • Corona-Schröter-Grundschule: 26.11. / 27.11. / 04.12.2025
Terminvereinbarung in der Zeit vom 10.11.2025 bis 25.11.2025,
telefonisch unter Tel. 03561 / 547967 oder online über schulportal.brandenburg.de (Antragsverfahren/ Ü1)
Tag der offenen Tür: Mittwoch 19.11.2025, von 16:00 bis 18:00 Uhr

bzw. nach individueller Vereinbarung mit der jeweiligen Schulleitung.

Im Zusammenhang mit der Anmeldung haben die Eltern das schulpflichtige Kind in der Grundschule persönlich vorzustellen. Für die Anmeldung ist Folgendes mitzubringen:

  1. ausgefülltes Anmeldeformular (Verteilung durch Kitas)
  2. Geburtsurkunde
  3. Sprachstandfeststellung aus der Kita
  4. Impfnachweis Masern

Des Weiteren ist bei der Anmeldung der Lernanfänger gemäß SprachfestFörderverordnung des Landes Brandenburg (SfFV) der Nachweis über die verpflichtende Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung bzw. ein entsprechender Befreiungsnachweis von demselben vorzulegen. Als Befreiungsnachweis gilt für den Fall:

  • des Besuches einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages,
  • der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren ein Nachweis vom Logopäden.
Stadt Guben
Fachbereich IV

Fachbereich IV - Schulen/Jugend/Sport/Soziales