Wie sieht die Bildungslandschaft der Zukunft in Guben aus?

Grundschüler | pixabay.com

Schulentwicklungsplanung

Aufbauend auf die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2022 bis 2027 des Landkreis Spree-Neiße hat die Stadt Guben auf der Grundlage des § 102 Abs. 3 und 4 Brandenburgisches Schulgesetzt (BbgSchulG) die städtische Schulentwicklungsplanung (SEP) für den Planungszeitraum 2022 bis 2027 fortgeschrieben. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.10.2022 den 3. Entwurf der Fortschreibung als zukünftige kommunale Planungsgrundlage beschlossen.

Im Dezember 2022 wurde die fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung beim zuständigen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zur erforderlichen Genehmigung eingereicht. Seit Anfang August 2023 liegt nunmehr die Genehmigung ohne Auflagen bzw. Nebenbestimmungen vor: „Mit dem vorliegenden Schulentwicklungsplan wird die planerische Grundlage für ein gleichwertiges und regional ausgewogenes, alle Bildungsgänge umfassendes und möglichst wohnungsnahes Schulangebot in der Stadt geschaffen. Der Schulentwicklungsplan weist den gegenwärtigen und künftigen Schulbedarf aus und enthält die Maßnahmen zur Umsetzung unter Angabe der Rangfolge und zeitlichen Reihenfolge. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind bei der Zuordnung der Schulangebote zur zentralörtlichen Gliederung berücksichtigt worden.“

Mit der Genehmigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2022 - 2027 durch das MBJS erfolgte die Zustimmung der obersten Landesbehörde zu abgeleiteten Maßnahmen im Bereich der Gubener Schulen.

Für die Grundschulen ist im Planungszeitraum eine temporäre Erweiterung der Zügigkeit (gesamtstädtisch) je nach Bedarf von 5 auf 6 Züge erforderlich. Der 6. Zug kann für zwei Jahrgangstufen durch die Corona-Schröter-Grundschule bereitgestellt werden. Ein darüber hinaus erforderlicher 6. Zug kann nur durch Erhöhung der räumlichen Kapazitäten gewährleistet werden.

Für die Friedensschule Grundschule ergibt sich im Planungszeitraum eine Erweiterung der Räumlichkeiten um ein ausreichendes Platzangebot u. a. für zukünftig gesetzlich geforderte Ganztagsangebote, Inklusion und um einen flexiblen 6. Zug zu gewährleisten.

Für die Europaschule sieht die Stadt Guben im Planungszeitraum, aufgrund der Zusammensetzung der Schülerschaft (sonderpädagogischer Förderbedarf, Migrationshintergrund) und der erhöhten Nachfrage, eine kurzfristige Erweiterung der Zügigkeit in einzelnen Jahrgängen auf 4 Züge als erforderlich.  

Kitabedarfsplanung

Die Kitabedarfsplanung des Landkreises Spree-Neiße (Jugendhilfeplanung Teil B) wurde am 07.02.2022 durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises beschlossen: „Aufgrund der dargestellten Entwicklungen und prognostizierten Bedarfszahlen lässt sich für die Stadt Guben feststellen, dass die vorhandenen Betreuungsplätze grundsätzlich ausreichen, um dem zukünftigen Bedarf zu entsprechen.“ Mit der Beschlussfassung SVV 011/2022 der Stadtverordnetenversammlung wurde die Verwaltung mit der Erstellung von weiterführenden Planungen beauftragt, die eine mögliche Nutzung des Gebäudes Alte Poststraße 63 als Kita mit ergänzenden sozialen Angeboten untersuchen soll.                                   

Weiterentwicklung Bildungsinfrastruktur – Altstadt Ost

Ein Kern des im Jahr 2021 erarbeiteten Gutachtens „Untersuchungen zur Weiterentwicklung der Bildungsinfrastruktur und Sportanlagen in den Stadtumbaugebieten der Stadt Guben" lag in der Untersuchung eines Standortes in der Altstadt Ost im Bereich Schulstraße/ Alte Poststraße für die Realisierung eines Campus für Betreuungs- und Bildungseinrichtungen (Bildungscampus). Der strukturierte Ausbau der sozialen Infrastruktur in diesem Bereich kann einen entscheidenden Beitrag für den Stadtumbau in Guben leisten, die Gubener Innenstadt weiter stärken und neue Impulse für das Zusammenwachsen mit der Partnerstadt Gubin setzen.

Fachbereich IV - Schulen / Jugend / Sport / Soziales

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