Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges mit 17 Jahren

Symbolbild | AdobeStock

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf BF 17 mitzubringen:      

  • Antrag mit Angaben der Fahrschule
  • Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 Jahre
  • Anlage zur Begleitperson Teil I
  • Anlage zur Begleitperson Teil II
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbildbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Schulung in Erster Hilfe
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass und Führerschein aller Begleitpersonen
  • Erklärung zur Führerscheinbestellung bzw. zum Führerscheinversand

Hinweis:     

  • Ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges mit 17 Jahren kann ausschließlich für die Klassen B und BE gestellt werden.
  • Sollte gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse (z. B.) A1 gestellt werden, so ist dies gemeinsam mit dem Antrag auf BF 17 möglich (nur 1 Antragsformular notwendig – aber bei Erklärung zur Übersendung des Führerscheins Angabe notwendig, ob 1 oder 2 Führerscheine angefertigt werden sollen)
  • Sollte der Antragsteller 2 Führerscheine begehren, so kann nur der 1. Führerschein per Post übersandt werden. Der 2. ist in der Fahrerlaubnisbehörde bzw. im Service-Center abzuholen!
Gebühren: 49,80 EURO mit einer Begleitperson
                  54,90 EURO mit zwei Begleitpersonen
                  60,00 EURO mit drei Begleitpersonen
                  65,10 EURO mit vier Begleitpersonen