Erteilung bzw. Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Symbolbild | AdobeStock

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Ersterteilung der Fahrgastbeförderung beizufügen:

  • Antrag
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbildbild wenn noch kein EU-FS vorhanden ist bzw. nunmehr eine z.B. Sehhilfe eingetragen werden muss
  • Führungszeugnis der Belegart „0“ im Service-Center beantragen
  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) und allgemein medizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • für Krankenkraftwagen zusätzlich: Nachweis 1. Hilfe
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie und Original Führerschein aller Seiten
  • Reaktionstest (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) - bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist dieser immer vorzulegen

Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi ist eine Ortskundeprüfung notwendig. Die Aufforderung und Terminabstimmung erfolgt gesondert durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Gebühren: 43,90 Euro bei Erstmalige Erteilung einer Fahrgastbeförderung

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Verlängerung der Fahrgastbeförderung beizufügen:

  • Antrag
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild, wenn noch kein EU-Führerschein vorhanden ist bzw. nunmehr eine z. B. Sehhilfe eingetragen werden muss
  • Führungszeugnis der Belegart „0“ im Service-Center beantragen
  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) und allgemein medizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie und Original Führerschein
  • Reaktionstest (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) wenn der Inhaber das 60. Lebensjahr vollendet hat bzw. ab dem 57. Lebensjahr - da sonst die Befristung der Fahrgastbeförderung nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt – hier Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde
Gebühren: 38,00 Euro Verlängerung Fahrgastbeförderung
                  56,70 Euro Erteilung/Verlängerung Fahrgastbeförderung