Standesamt

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Öffnungszeiten
Montag: nach Vereinbarung
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: nach Vereinbarung

Ansprechpartner
Frau Pfandke Tel.: (03561) 6871-1322
Fax: 03561/6871-4000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Auf welchem Weg erhalte ich Urkunden aus dem Standesamt Guben?

Bitte beachten sie grundsätzlich, dass nur dort die jeweiligen Urkunden ausgestellt werden, wo der betreffende Personenstand tatsächlich eingetreten ist (z. B. Ort der Geburt, Ort der Eheschließung …). Gern stellen wir Ihnen auf Nachfrage die Kontaktadressen aller Standesämter in Deutschland zur Verfügung. Wir sind im Besitz der Bücher ehemaliger Standesämter des Altkreises Guben (Bärenklau, Groß Gastrose, Horno, Jänschwalde, Bomsdorf, Atterwasch, Grano, Pinnow, Groß Breesen, Schenkendöbern). Guben verfügt über eine Besonderheit, die Personenstandseinträge vor 1945 sind durch Einwirkungen aus dem 2. Weltkrieg nicht mehr vorhanden. Die Zweitbücher, teilweise aber lückenhaft, befinden sich im polnischen Staatsarchiv in Zielona Gora (Grünberg). Ein zweisprachiges Antragsformular (deutsch-polnisch) können Sie von uns erhalten. Auf Anfrage erteilen wir auch einen sogenannten Negativbescheid zur Vorlage bei Ämtern, Gerichten etc. woraus der gegebene Sachstand hervor geht. 

Notwendige Unterlagen

Bei uns erhalten Sie Urkunden durch persönliche Vorsprache, aber auch auf Antrag per Brief, Fax oder E-Mail. Wenn Sie uns schriftlich kontaktieren, benötigen wir folgende Angaben:

  • Was konkret wird benötigt? (z. B. Urkunde oder beglaubigte Kopie)
  • Daten angeben; z. B. Geburts-Heirats-Sterbedatum
  • Ihre Anschrift
  • Kopie des Personalausweises
  • Telefonnummer für einen Rückruf

Verwandte 1. Grades erhalten untereinander alle Personenstandsurkunden. Sie können andere Personen zum Erhalt Ihrer Urkunden bevollmächtigen. Weitere Personen erhalten Personenstandsurkunden nur, wenn ein persönliches oder rechtliches Interesse zum Erhalt einer Urkunde nachgewiesen werden kann.

Gebühren

Die Gebühr beträgt für eine Urkunde 15,00 €, jede weitere der gleichen Art 7,50 €. Gebührenbescheide ergehen per Post an die angegebene Adresse. Nach Zahlungseingang bei der Stadt Guben wird die Urkunde Ihnen dann zugesandt. Auf Wunsch hin versenden wir die Gebührenbescheide auch per E-Mail.