Laura Lehmann

Laura Lehmann

Freitag, 29 Januar 2021 09:10

Gewerbe-Abmeldung

Entgegennahme der Gewerbeabmeldung und Bescheinigung der Anzeige. Die Aufgabe des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes oder einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).
 
Erforderliche Unterlagen
  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Erstattung der Anzeige
  • schriftliche Vollmacht bei Erstattung der Anzeige durch einen Bevollmächtigten
  • beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z. B. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
  • Vollmacht der Gründer zur Abmeldung des Betriebes
Voraussetzungen
Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand der persönlichen Ausweise (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten kann der Nachweis seiner Vollmacht verlangt werden.
 
Rechtsgrundlagen
- § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) für die Erstattung der Anzeige
- § 15 Abs. 1 GewO für die Bescheinigung des Empfangs der Anzeige
 
Gebühren
12,00 €
 
Fristen
Der Empfang mangelfreier Anzeigen wird durch die Behörde innerhalb von drei Tagen bescheinigt. Bei persönlichem Erscheinen wird die Gewerbeanzeige in der Regel sofort per PC bearbeitet. Die Bearbeitungszeit verzögert sich, wenn unvollständige Angaben gemacht werden oder der u.U. erforderliche Handelsregister-Auszug oder ggf. erforderliche Vollmachten nicht vorliegen.
 

 

Freitag, 29 Januar 2021 09:00

Gewerbe-Ummeldung

Entgegennahme der Gewerbeummeldung und Bescheinigung der Anzeige. Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde sowie ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den Gewerbetreibenden der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
 
Erforderliche Unterlagen
  • schriftliche Vollmacht bei Erstattung der Anzeige durch einen Bevollmächtigten
  • beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z. B.  Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie einer Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister bei z. B. einer "GmbH i. G."
Voraussetzungen
Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand der persönlichen Ausweise (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten kann der Nachweis seiner Vollmacht verlangt werden.
 
Allgemeine Hinweise
Hinweis zur gewerblichen Nutzung (Nutzungsänderung) von baulichen Anlagen und Grundstücken Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 66 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben. Bitte informieren Sie sich, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
 
Rechtsgrundlagen
- § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) für die Erstattung der Anzeige
- § 15 Abs. 1 GewO für die Bescheinigung des Empfangs der Anzeige
 
Gebühren
30,00 EUR
 
Fristen
Der Empfang mangelfreier Anzeigen wird durch die Behörde innerhalb von drei Tagen bescheinigt. Bei persönlichem Erscheinen wird die Gewerbeanzeige in der Regel sofort per PC bearbeitet. Die Bearbeitungszeit verzögert sich, wenn unvollständige Angaben gemacht werden oder der u.U. erforderliche Handelsregister-Auszug oder ggf. erforderliche Vollmachten nicht vorliegen.
 
Montag, 18 Januar 2021 10:41

Fahrerkarte

Voraussetzungen:

  • EU-Kartenführerschein

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • 1 aktuelles biometrische Lichtbild
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie und Original Kartenführerschein

Gebühren: 41,00 Euro

Montag, 18 Januar 2021 10:40

Eintragung der Schlüsselzahl – B 96

Mit Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum 19.01.2013 wurde die Schlüsselzahl B 96 erstmalig eingeführt (§ 6a FeV). Diese Schlüsselzahl 96 gilt für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet) aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf erst erworben werden, sofern bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung bereits erfüllt sind. Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre.
Im Falle des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) beträgt das Mindestalter 17 Jahre.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl B96 beizulegen:

  • Antrag
  • 1 biometrisches Passbild
  • Kopie und Original Kartenführerschein
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
  • Teilnahmebescheinigung im Original

Gebühren: 28,60 EURO

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation mitzubringen:

  • Antrag
  • 1 biometrisches Passbild
  • Kopie und Original Kartenführerschein
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
  • Originalbescheinigung über die Berufskraftfahrerqualifikation

Gebühren: 32,50 Euro

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Ersterteilung der Fahrgastbeförderung beizufügen:

  • Antrag
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbildbild wenn noch kein EU-FS vorhanden ist bzw. nunmehr eine z.B. Sehhilfe eingetragen werden muss
  • Führungszeugnis der Belegart „0“ im Service-Center beantragen
  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) und allgemein medizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • für Krankenkraftwagen zusätzlich: Nachweis 1. Hilfe
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie und Original Führerschein aller Seiten
  • Reaktionstest (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) - bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist dieser immer vorzulegen

Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi ist eine Ortskundeprüfung notwendig. Die Aufforderung und Terminabstimmung erfolgt gesondert durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Gebühren: 43,90 Euro bei Erstmalige Erteilung einer Fahrgastbeförderung

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Verlängerung der Fahrgastbeförderung beizufügen:

  • Antrag
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild, wenn noch kein EU-Führerschein vorhanden ist bzw. nunmehr eine z. B. Sehhilfe eingetragen werden muss
  • Führungszeugnis der Belegart „0“ im Service-Center beantragen
  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) und allgemein medizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie und Original Führerschein
  • Reaktionstest (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) wenn der Inhaber das 60. Lebensjahr vollendet hat bzw. ab dem 57. Lebensjahr - da sonst die Befristung der Fahrgastbeförderung nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt – hier Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde
Gebühren: 38,00 Euro Verlängerung Fahrgastbeförderung
                  56,70 Euro Erteilung/Verlängerung Fahrgastbeförderung
Montag, 18 Januar 2021 10:36

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, AM 15, A1, A2, A, B (bis 3,5 t), BE, L, und T beizufügen

  • Antrag
  • Informationsschreiben der Führerscheinstelle
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Nachweis 1. Hilfe
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Führungszeugnis der Belegart „0“ im Service-Center beantragen
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1 (bis 7,5 t), C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE beizufügen:

  • Antrag
  • Informationsschreiben der Behörde
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Nachweis 1. Hilfe
  • Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) und allgemein medizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis der Belegart „0“ im Service-Center beantragen
  • Bei den D-Klassen: Reaktionstest
  • Kopie und Original Personalausweis oder Reisepass

Gebühren: Laut dem Informationsschreiben der Führerscheinstelle 149,40 EURO oder 209,40 EURO.

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