Digitales Lichtbild
Nur noch digitale Passfotos für Personalausweise und Reisepässe zulässig
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Pass- und Personalausweisbehörden nur noch digital erstellte Passfotos für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen annehmen. Diese müssen über einen zertifizierten Fotografen oder externen Dienstleister direkt digital erstellt und für die Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Die Möglichkeit, ausgedruckte biometrische Passfotos oder gescannte Bilder einzureichen, bestand nur noch bis zum 30. April 2025.
Um eine schnelle und reibungslose Erstellung Ihrer Pass- und Personalausweise zukünftig gewährleisten zu können, wird der Stadt Guben ein spezielles Fotoaufnahmegerät zur Verfügung gestellt.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist nicht bekannt, wann genau die Bereitstellung des Fotoaufnahmegerätes erfolgen wird. Wir bitten daher um Verständnis!
Was bedeutet das für unsere Bürgerinnen und Bürger?
Es sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig. Bis zur Auslieferung des Fotoaufnahmegeräts haben die Bürgerinnen und Bürger weiterhin unabhängig davon die Möglichkeit, auf einen zertifizierten Anbieter (Fotografen oder anderen Dienstleister) zurückzugreifen.
Es sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig. Bis zur Auslieferung des Fotoaufnahmegeräts haben die Bürgerinnen und Bürger weiterhin unabhängig davon die Möglichkeit, auf einen zertifizierten Anbieter (Fotografen oder anderen Dienstleister) zurückzugreifen.
Alle zertifizierten Fotografen finden Sie unter: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Bisher bietet RINGFOTO HENTZSCHELs in der Frankfurter Str. 41 diesen Service an.
Ausnahmen:
Für die Beantragung eines neuen Führerscheins ist jedoch die Vorlage eines Lichtbildes in ausgedruckter Form weiterhin noch notwendig!
Für die Beantragung eines neuen Führerscheins ist jedoch die Vorlage eines Lichtbildes in ausgedruckter Form weiterhin noch notwendig!
Weitere Informationen erhalten Sie online auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/2_biometrie_faq/biometrie-liste.html
Für Rückfragen steht Ihnen die Stadt Guben, Service-Center innerhalb der Sprechzeiten, telefonisch unter 03561/6871-0 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
riftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzung des § 30 a BZRG vorliegt.