Personalausweis und Pässe

Symbolbild | Adobe Stock
Ansprechpartner: (03561) 6871-1084 bzw. -1085
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat informiert hier über die Ausweispflicht und die Gültigkeit von Pässen.
 

Hinweise:

  • der Antragsteller muss persönlich im Service-Center vorsprechen
  • eine Verlängerung des Dokumentes ist nicht möglich
  • die Herstellung des elektronischen Personalausweises erfolgt zentral in der Bundesdruckerei, die Ausgabe erfolgt nach dem Erhalt des PIN-Briefes im Service-Center , der Erhalt des PIN-Briefes ist bei der Abholung zu bestätigen
  • die Abholung des Personalausweises durch eine bevollmächtigte Person ist möglich
  • bei der Abholung kann die Transport - PIN (PIN - Brief) in eine persönliche PIN gebührenfrei geändert werden, bei Abholung mit Vollmacht ist das Ändern der PIN nicht möglich
  • die PIN kann im Service-Center oder selbständig per Ausweis-App geändert werden
  • vorhandene Dokumente (alter Personalausweis oder Reisepass) sind bei der Abholung vorzulegen
  • für Personen die nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Guben wohnen ist eine Antragstellung auch möglich (vorher informieren, längere Bearbeitungszeit, höhere Gebühren, ggf. zusätzliche Nachweise)
  • der Verlust- bzw. das Widerauffinden des Personalausweises ist umgehend persönlich im Service-Center anzuzeigen
  • die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten
  • für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist

 Notwendige Unterlagen

  • ein aktuelles digitales Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei minderjährige Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur diejenige Person den Antrag stellen, die sorgeberechtigt ist und mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten (bei unverheiratete Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht ist die Sorgerechtserklärung vorzulegen)
  • bei Erstbeantragung mit Geburtsurkunde
  • bei Namensänderung mit Nachweis der Änderung

Gebühren

  • Antragsteller ab 24 Jahre: 37,00 €
  • Antragsteller unter 24 Jahre: 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Direktversand Personalausweis/Reisepass

Mit der Option Direktversand direkte Lieferung nach Hause möglich!
 
Information
Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persön­lich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sen­dung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Aus­weisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
 
Wissenswertes  
Bei Personalausweisen & eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.
Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments un­gültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweis­dokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Woh­nungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
Bewohnerinnen aus Büsingen (Hochrhein) und Helgoland können den Direktversand-Service nicht nutzen.
Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten*)) abholen.
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Di­rektversand nicht möglich.
Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht mög­lich.
 
Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweisdokument nicht zugestellt werden, ist als Rücksende-Adresse immer die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorgesehen.
Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst aus­schließlich die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweise zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet er alte Aus­weisdokumente.
Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adres­saten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungs­befugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direkt­versands nicht berücksichtigt werden.
Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfü­gung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbst­gewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.