Gemeinsame Wirtschaftsförderung in der Eurostadt Guben-Gubin

20. Sitzung der Kommission Eurostadt Guben-Gubin |

Die Städte Guben und Gubin arbeiten seit mehreren Jahren zusammen. Die Kooperation wird ständig weiterentwickelt und höher qualifiziert. Seit einigen Jahren bemühen sich beide Verwaltungen eine gemeinsame Wirtschaftsförderung für den Wirtschaftsstandort Guben-Gubin zu betreiben und diesen gemeinsamen Standort europaweit zu vermarkten. Aktuell fehlt eine gemeinsame formelle Struktur für die grenzübergreifenden Aktivitäten im Hinblick auf die gemeinsame Wirtschaftsförderung in der Eurostadt Guben-Gubin. Eine große Chance für die schnelle Entwicklung der beiden Gemeinden und die Verbesserung der schon bestehenden Strukturen und funktionierenden Kooperationsformen bildet die Gründung einer neuen Form, nämlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV). Im Rahmen des KPF-Projektes „Die Überprüfung der polnischen, deutschen und europäischen Gesetzgebung im Hinblick auf Gründung der EWIV in der Eurostadt Guben-Gubin“ – finanziert vom Kleinprojektefonds  der Euroregion Spree-Neisse-Bober wurde ein gesondertes Gutachten erstellt. Das Ziel dieses Gutachtens war die Untersuchung von Möglichkeiten für eine effektive und effiziente Ausgestaltung der gemeinsamen und nachhaltigen Wirtschaftsförderung.

Im Gutachten wurde als vorrangiges Modell die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) präferiert. Vor diesem Hintergrund wurde die Aufgabenstellung auf die Prüfung von zwei Alternativen hin definiert: die EWIV nach polnischem Recht und die EWIV nach deutschem Recht . Die beiden Varianten sind in rechtlicher, infrastruktureller und organisatorischer Hinsicht untersucht worden.

Ferner wurden im Rahmen dieses Gutachten u.a. folgende Merkmale und Umstände geprüft:

  • grenzüberschreitende Anwendbarkeit,
  • Verbindlichkeit der Kooperation,
  • Begriff der Wirtschaftsförderung nach deutschem, polnischem und EU-Recht,
  • das Spektrum der Mitgliedschaft,
  • die Finanzierung,
  • Haftung der Mitglieder sowie die Umwandlungsfähigkeit in andere Kooperationsinstrumente.

Darüber hinaus ist in diesem Dokument ein Vergleich mit den bereits existierenden Kooperationsinstrumenten an der deutsch-polnischen Grenze sowie an Grenzen Deutschlands und Polens zu anderen EU-Mitgliedsstaaten zu finden. Das fertige Gutachten, erstellt von Herrn Dr. Marcin Krzymuski von der Kanzlei Hempel-Krzymuski-Partner Rechts- und Wirtschaftsberatung, wurde durch den Verfasser bei der gemeinsamen Sitzung der Kommission Eurostadt Guben-Gubin am 14.09.2020 in Guben präsentiert.

 

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