Grundsteuerreform

Haus mit einem Zettel Grundsteuerreform |

Ab jetzt kann die Grundsteuerwerterklärung abgegeben werden

Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen bis Ende Januar 2023 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Auch wenn diese Frist verstrichen ist, besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung weiter. Wir empfehlen dringend, dies ggf. nachzuholen. Die Erklärung muss zuständigkeitshalber an das Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Dies kann beispielsweise über das kostenfreie Angebot im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erfolgen. Eine weitere Möglichkeit ist die „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ diese ist speziell für Privatpersonen entwickelt, die einfache Eigentumsverhältnisse haben:

  • Ein- oder Zweifamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • unbebautes Grundstück

Unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de können Sie diese in vereinfachter Form elektronisch abgeben.

Sofern Sie keinen Zugang zu „Mein ELSTER“ haben, nehmen die Finanzämter in Brandenburg die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform entgegen. Die für das Land Brandenburg gültigen Formulare finden Sie unter www.finanzamt.brandenburg.de unter Themen à Grundsteuer à Unbebaute und bebaute Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurecht (ganz unten)
 
Die Formulare sind nicht im Service Center der Stadt Guben erhältlich!
 
Weitere Informationen:
Hotline zur Grundsteuerreform:    0331/20060020
Finanzamt Cottbus:                    0355/4991-4922