Ab jetzt kann die Grundsteuerwerterklärung abgegeben werden
Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen bis Ende Januar 2023 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Auch wenn diese Frist verstrichen ist, besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung weiter. Wir empfehlen dringend, dies ggf. nachzuholen. Die Erklärung muss zuständigkeitshalber an das Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Dies kann beispielsweise über das kostenfreie Angebot im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erfolgen. Eine weitere Möglichkeit ist die „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ diese ist speziell für Privatpersonen entwickelt, die einfache Eigentumsverhältnisse haben:
- Ein- oder Zweifamilienhaus
- Eigentumswohnung
- unbebautes Grundstück
Unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de können Sie diese in vereinfachter Form elektronisch abgeben.