Laura Lehmann

Laura Lehmann

Montag, 18 Januar 2021 08:37

Anmeldung bzw. Ummeldung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Neugeborene, die in der Bundesrepublik geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in einer anderen Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen. Das Ausfüllen der Formulare vorab ist nur erforderlich, wenn Sie nicht persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen können.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Zuzug aus dem Ausland: Nachweis des Familienstandes-verheiratet-geschieden oder verwitwet, ist eine internationale Eheurkunde mitzubringen
  • Zuzug von Kindern aus dem Ausland ist zusätzlich eine internationale Geburtsurkunde und die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzubringen

Gebührenfrei

Donnerstag, 07 Januar 2021 16:18

Gratulationen

Dienstag, 05 Januar 2021 13:27

Pressemeldungen 2021

Hier finden Sie alle Pressemitteilungen der Stadt Guben aus dem Jahr 2021.

Freitag, 18 Dezember 2020 08:22

Frauenhaus Guben

Das Frauenhaus Guben wurde vom FrauenCentrum Guben e.V. am 01.Juni 1992 eröffnet. Es wurde denen, von häuslicher Gewalt bedrohten Frauen und Kindern ein Zufluchtsort geschaffen. Seit 2008 befindet sich das Frauenhaus in der Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Niederlausitz e.V.
Freitag, 28 September 2018 14:22

Wirtschaftsfilm der Eurostadt Guben-Gubin

Der Wirtschaftsfilm wurde erstmals zur dt.-pol. Wirtschaftskonferenz der Doppelstadt am 11. September 2018 präsentiert.
© Sons Of Motion Pictures GmbH aus Leipzig / Stadt Guben / Stadt Gubin
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